"Eine Flatrate. Viele Seminare. Mehr Kompetenz"
Deutsche Wirtschaftsakademie · Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Modulare Vertragsbedingungen für offene Seminare, Inhouse-Trainings, synchrone Live-Online-Seminare, digitale Begleitmaterialien, Seminarflatrates sowie Teilnahme- und Prüfungszertifikate.

Stand 05.08.20268 VertragsmoduleB2B & VerbraucherLive-Online-Fokus
Anwendungslogik

Welche Bedingungen gelten für Ihre Buchung?

Maßgeblich sind zunächst individuelle Vereinbarungen, Angebot, Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung. Ergänzend gelten die nach Art der gebuchten Leistung einschlägigen Module dieser AGB. Zwingende gesetzliche Rechte haben stets Vorrang.

Offenes SeminarModule 1 sowie je nach Format 3, 4, 6 und 7.
Inhouse-TrainingModule 1, 2 und je nach Ausgestaltung 3, 4 und 7.
SeminarflatrateModule 1, 3, 4, 5 und gegebenenfalls 6 und 7.
Datenschutz & HaftungModul 8 gilt ergänzend für sämtliche Leistungen.
01 Grundlagen und offene Veranstaltungen Allgemeine Teilnahmebedingungen für offene Seminare Vertragsschluss, Leistung, Preise, Stornierung, Veranstaltungsänderungen, Hausrecht, Unterlagen und grundlegende Rechte.
Hinweis: Dieses Modul bildet die allgemeine Basis. Spezifische Regeln der Module 2 bis 8 gehen für die jeweilige Leistungsart vor.
1.1

Anbieter, Vertragspartner und Kontakt

Vertragspartner ist Deutsche Wirtschaftsakademie, {{RECHTSFORM}}, Kolonnenstr. 8, 10827 Berlin, vertreten durch Diplom-Kaufmann Frank Finkenstedt, nachfolgend „DWA“ oder „Anbieter“ genannt.

Kontakt: Telefon 0176/8498 2994, E-Mail info@deutsche-wirtschaftsakademie.de. Register: {{HANDELSREGISTER}}, {{REGISTERNUMMER}}. Umsatzsteuer-ID: {{UST_ID}}.

1.2

Geltungsbereich und modularer Aufbau

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für offene Präsenzseminare, offene Live-Online-Seminare, Inhouse-Seminare, digitale seminarbegleitende Unterlagen, Prüfungen, Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate sowie Seminarflatrates der DWA. Es gilt jeweils nur das Modul, das nach Art der gebuchten Leistung einschlägig ist.

Individuelle Vereinbarungen, das konkrete Angebot, die Leistungsbeschreibung und die Buchungsbestätigung gehen den allgemeinen Regelungen vor. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die DWA ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.3

Kunden- und Teilnehmerbegriffe

„Kunde“ ist die Person oder Organisation, die den Vertrag abschließt. „Teilnehmer“ ist die natürliche Person, die an der Veranstaltung teilnimmt. Kunde und Teilnehmer können identisch sein. Bucht ein Unternehmen für Beschäftigte oder sonstige Personen, bleibt das Unternehmen Vertragspartner und stellt sicher, dass die Teilnehmer die für sie geltenden Veranstaltungs-, Nutzungs- und Verhaltensregeln erhalten.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4

Angebote und Vertragsschluss

Darstellungen auf der Website, in Programmen, Prospekten, sozialen Netzwerken oder E-Mails sind grundsätzlich unverbindliche Einladungen zur Buchung. Mit Absenden einer Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang einer ausdrücklichen Buchungs- oder Auftragsbestätigung der DWA in Textform zustande.

Eine automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Eingang, sofern sie nicht ausdrücklich als Annahme bezeichnet ist. Mündliche Nebenabreden und Änderungen sollen zur Beweissicherung in Textform bestätigt werden.

1.5

Vertragssprache, Speicherung und Vertragsunterlagen

Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprache vereinbart wird. Bei Onlinebuchungen erhält der Kunde die Vertragsbestätigung, die Leistungsbeschreibung, die anwendbaren AGB und bei Verbrauchern die gesetzlich erforderlichen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger. Die DWA kann Vertragsdaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen speichern. Ein dauerhafter Kundenkontozugang wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich angeboten wird.

1.6

Leistungsumfang und Rangfolge der Unterlagen

Thema, Lernziele, Zielgruppe, Termin, Dauer, Format, Ort, Trainer, Teilnehmerzahl, technische Voraussetzungen, enthaltene Unterlagen, Verpflegung, Prüfungsleistungen, Zertifikate und Vergütung ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung oder Leistungsbeschreibung.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuell ausgehandelte Vereinbarung, (2) Angebot und Buchungsbestätigung, (3) veranstaltungsspezifische Leistungsbeschreibung, (4) einschlägiges Spezialmodul dieser AGB, (5) allgemeine Bestimmungen.

1.7

Kein bestimmter Lernerfolg und keine Fachberatung

Die DWA schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Bildungsleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, beruflichen, persönlichen oder prüfungsbezogenen Erfolg. Der Lernerfolg hängt insbesondere von Vorwissen, Mitarbeit, Anwesenheit und Umsetzung durch den Teilnehmer ab.

Seminarinhalte ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Anlage-, Medizin-, Psychotherapie-, Datenschutz-, IT-Sicherheits- oder sonstige erlaubnispflichtige Fachberatung. Praxisbeispiele und Arbeitshilfen sind auf den Einzelfall zu prüfen.

1.8

Trainer, Referenten und Erfüllungsgehilfen

Die DWA darf qualifizierte Trainer, Referenten, Prüfer und technische Dienstleister einsetzen. Ein namentlich angekündigter Trainer kann aus wichtigem Grund durch eine fachlich vergleichbar geeignete Person ersetzt werden, sofern Lernziel, Niveau und Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleiben. Ein Anspruch auf die persönliche Durchführung durch eine bestimmte Person besteht nur bei ausdrücklicher Individualvereinbarung.

1.9

Inhaltliche und organisatorische Anpassungen

Die DWA darf Ablauf, Reihenfolge, Methoden, Übungen, Fallbeispiele, Pausenzeiten und einzelne Inhalte aus sachlichem oder didaktischem Grund angemessen anpassen, sofern der vereinbarte Kern, das Lernziel und die Wertigkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Wesentliche Leistungsänderungen, insbesondere der Wechsel von Präsenz zu online, bedürfen der Zustimmung des Kunden oder eröffnen dem Kunden nach Wahl eine kostenfreie Umbuchung oder den Rücktritt von der betroffenen Veranstaltung.

1.10

Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkung

Der Kunde prüft vor Buchung, ob die in der Leistungsbeschreibung genannten fachlichen, sprachlichen, technischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Teilnehmer wirken aktiv, pünktlich und respektvoll mit, befolgen angemessene Sicherheits-, Datenschutz- und Veranstaltungsanweisungen und behandeln vertrauliche Informationen anderer Teilnehmer diskret.

Besondere Unterstützungs- oder Barrierefreiheitsbedarfe sollen möglichst früh mitgeteilt werden. Die DWA prüft angemessene und zumutbare Vorkehrungen, ohne dass dadurch Lernziel, Prüfungsintegrität oder Sicherheit beeinträchtigt werden.

1.11

Zulassung, Kapazität und Ablehnung aus sachlichem Grund

Anmeldungen werden grundsätzlich nach Eingang und verfügbarer Kapazität berücksichtigt. Die DWA darf eine Buchung aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere bei fehlender Kapazität, nicht erfüllten Teilnahmevoraussetzungen, Interessenkonflikten, konkreten Sicherheitsrisiken, wiederholten erheblichen Vertragsverstößen oder offenen fälligen Forderungen. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

1.12

Preise und Umsatzsteuer

Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen sind. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger zwingender Preisbestandteile ausgewiesen. Zusatzkosten werden nur geschuldet, wenn sie vor Vertragsschluss transparent vereinbart wurden.

1.13

Rechnung, Fälligkeit und Zahlungsverzug

Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb der dort genannten Frist zu zahlen; fehlt eine Frist, beträgt sie vierzehn Kalendertage. Die DWA kann bei sachlichem Grund Vorauszahlung oder angemessene Teilzahlungen verlangen, wenn dies vor Vertragsschluss mitgeteilt wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Die gesetzliche Verzugspauschale gegenüber Nichtverbrauchern bleibt unberührt. Die DWA darf die Teilnahme oder Zugänge nach vorheriger Mahnung zurückhalten, soweit die Gegenforderung fällig, unbestritten und das Zurückbehaltungsrecht verhältnismäßig ist.

1.14

Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenansprüche wegen Mängeln oder aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig.

1.15

Stornierung offener Veranstaltungen durch den Kunden

Soweit im Angebot keine günstigere Regelung vereinbart ist, kann der Kunde offene Präsenz- und Live-Online-Seminare in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang bei der DWA.

  • bis 28 Kalendertage vor Beginn: kostenfrei;
  • 27 bis 14 Kalendertage vor Beginn: 25 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts;
  • 13 bis 7 Kalendertage vor Beginn: 50 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts;
  • ab 6 Kalendertagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts.

Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe des Platzes werden angerechnet. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

1.16

Ersatzteilnehmer und Umbuchung

Der Kunde kann bis zum Veranstaltungsbeginn eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern persönliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und keine berechtigten Gründe entgegenstehen. Hierfür fällt grundsätzlich keine Gebühr an; tatsächlich entstehende, vorher mitgeteilte Dritt- oder Prüfungsgebühren können berechnet werden.

Umbuchungen auf einen anderen Termin bedürfen der Bestätigung der DWA und verfügbarer Kapazität. Eine ausdrücklich ausgewiesene Umbuchungspauschale muss vor der Umbuchung mitgeteilt werden; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands.

1.17

Absage, Verlegung und Mindestteilnehmerzahl

Die DWA darf eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder verlegen, insbesondere bei Erkrankung oder Ausfall des Trainers, Nichterreichen einer zuvor kommunizierten Mindestteilnehmerzahl, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, erheblichen technischen Störungen oder unzumutbaren Sicherheitsrisiken. Die Information erfolgt unverzüglich über die zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten.

Bei Absage kann der Kunde zwischen einem geeigneten Ersatztermin und Erstattung des Entgelts für die ausgefallene Leistung wählen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, bestehen nur nach den gesetzlichen Haftungsregeln.

1.18

Veranstaltungsort, Zeiten und Pausen

Der Veranstaltungsort darf innerhalb derselben Stadt oder einer zumutbaren Umgebung verlegt werden, sofern Erreichbarkeit und Gesamtcharakter nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Geringfügige zeitliche Verschiebungen und Pausenänderungen sind zulässig. Bei wesentlichen Änderungen informiert die DWA frühzeitig und bietet bei Unzumutbarkeit eine angemessene Alternative.

1.19

Hausrecht, Verhalten und Ausschluss

Die DWA und der jeweilige Veranstaltungsort üben das Hausrecht aus. Beleidigende, diskriminierende, bedrohende, rechtswidrige, sicherheitsgefährdende oder nachhaltig störende Handlungen sind untersagt. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann ein Teilnehmer nach Abmahnung ausgeschlossen werden; bei schwerwiegenden Sofortgefahren ist ein unmittelbarer Ausschluss zulässig.

Bei einem vom Teilnehmer zu vertretenden Ausschluss besteht ein Vergütungsanspruch nur unter Anrechnung ersparter Aufwendungen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

1.20

Urheberrechte und Seminarunterlagen

Unterlagen, Präsentationen, Grafiken, Videos, Audios, Übungen, Modelle, Checklisten, Prüfungsaufgaben und sonstige Inhalte sind urheber- und gegebenenfalls markenrechtlich geschützt. Teilnehmer erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Lern- und interne berufliche Zwecke im vereinbarten Umfang.

Nicht erlaubt sind insbesondere Veröffentlichung, Verkauf, Weitergabe an nicht berechtigte Dritte, öffentliche Zugänglichmachung, systematische Vervielfältigung, Übersetzung, Bearbeitung, Nutzung zur Durchführung eigener Schulungen oder Upload in öffentlich oder extern betriebene KI-Systeme, soweit keine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Gesetzlich zwingende Nutzungsrechte bleiben unberührt.

1.21

Foto-, Audio- und Videoaufnahmen

Aufnahmen durch Teilnehmer sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der DWA und aller erkennbar betroffenen Personen untersagt. Die DWA fertigt personenbezogene Aufnahmen für Marketing- oder Dokumentationszwecke nur auf einer gesonderten, freiwilligen und widerruflichen Rechtsgrundlage an. Eine Verweigerung der Marketingeinwilligung hat keine Auswirkung auf die Teilnahme.

1.22

Mängelanzeige und Abhilfe

Der Kunde soll erkennbare Leistungsstörungen möglichst unverzüglich mitteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Obliegenheit nicht ausgeschlossen. Die DWA ist berechtigt, innerhalb angemessener Frist nachzubessern, eine Ersatzleistung anzubieten oder bei nicht behebbaren Mängeln eine angemessene Minderung beziehungsweise Erstattung vorzunehmen.

02 Unternehmensindividuelle Weiterbildung Ergänzende Bedingungen für Inhouse-Seminare Bedarfsanalyse, Mitwirkung, Räume, Technik, Vertraulichkeit, Reiseaufwand, Terminverschiebung und kundenspezifische Unterlagen.
2.1

Gegenstand von Inhouse-Seminaren

Inhouse-Seminare werden für einen bestimmten Kunden oder eine bestimmte Organisation individuell geplant. Inhalte, Zielgruppe, Teilnehmerzahl, Termine, Ort, Format, Trainer, Materialien, Prüfungen und Vergütung ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen einer dokumentierten Vereinbarung.

2.2

Projektleitung und Ansprechpartner

Beide Parteien benennen rechtzeitig entscheidungs- und auskunftsfähige Ansprechpartner. Der Kunde bündelt Abstimmungen, Teilnehmerinformationen und Freigaben. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder widersprüchlicher Kundenangaben können zu Terminverschiebungen und angemessenem Mehraufwand führen.

2.3

Bedarfsanalyse und Konzeptfreigabe

Soweit vereinbart, erstellt die DWA auf Grundlage der Kundeninformationen ein Trainingskonzept. Der Kunde prüft Lernziele, Zielgruppe, Praxisfälle, Terminplan und organisatorische Voraussetzungen und gibt sie innerhalb der vereinbarten Frist frei. Nachträgliche wesentliche Änderungen können als Zusatzleistung angeboten werden.

2.4

Mitwirkung und Informationspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen vollständig, rechtzeitig und rechtmäßig bereit. Dazu zählen insbesondere Teilnehmerzahl, Vorkenntnisse, Zielsetzungen, interne Abläufe, branchenspezifische Besonderheiten, Sicherheitsvorgaben und zulässige Fallbeispiele. Vertrauliche, rechtswidrig erlangte oder nicht zur Nutzung freigegebene Informationen dürfen nicht bereitgestellt werden.

2.5

Räume, Technik und Arbeitsschutz beim Kunden

Bei Durchführung am Kundenstandort stellt der Kunde geeignete, sichere und zugängliche Räume, erforderliche Medien, Internetzugang, Stromversorgung, Bestuhlung, Moderationsmittel sowie notwendige Zutritts- und Sicherheitsunterweisungen bereit, soweit nicht anders vereinbart. Der Kunde informiert über besondere Gefahren, Zutrittsregeln und betriebliche Notfallverfahren.

Entsteht eine konkrete Gefahr für Personen oder Sachen, darf die DWA die Durchführung unterbrechen. Nicht von der DWA zu vertretende Wartezeiten, Wiederholungsfahrten und notwendige Zusatzaufwände können nach vorheriger Abstimmung berechnet werden.

2.6

Teilnehmerzahl und Gruppenstruktur

Die vereinbarte Teilnehmerzahl dient der didaktischen und organisatorischen Planung. Überschreitungen bedürfen der Zustimmung der DWA und können zusätzliche Trainer, Technik, Räume oder Vergütung erfordern. Eine Unterschreitung der Teilnehmerzahl reduziert die vereinbarte Pauschalvergütung grundsätzlich nicht.

2.7

Vertraulichkeit und interne Informationen

Die DWA behandelt ausdrücklich als vertraulich bezeichnete und ihrer Natur nach vertrauliche Kundeninformationen vertraulich und verwendet sie nur für die Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind öffentlich bekannte Informationen, rechtmäßig von Dritten erhaltene Informationen und gesetzlich offenzulegende Angaben. Auf Wunsch kann eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen werden.

Der Kunde sorgt dafür, dass Teilnehmer persönliche oder geschäftliche Informationen anderer Teilnehmer, die in Übungen oder Fallbesprechungen offengelegt werden, ebenfalls vertraulich behandeln.

2.8

Kundeneigene Inhalte, Marken und Fallbeispiele

Der Kunde gewährleistet, dass er der DWA die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte an bereitgestellten Texten, Logos, Daten, Bildern, Präsentationen und Fallbeispielen einräumen darf. Er stellt die DWA von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Rechtsverletzung auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten beruht und der Kunde sie zu vertreten hat.

2.9

Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten

Reisezeit, Fahrt-, Flug-, Bahn-, Übernachtungs-, Park-, Versand-, Raum-, Technik- und sonstige Nebenkosten sind nur enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist. Andernfalls werden vereinbarte Pauschalen oder nachgewiesene angemessene Kosten berechnet. Die DWA stimmt außergewöhnliche Kosten vorab ab, soweit möglich.

2.10

Stornierung und Verschiebung durch den Kunden

Fehlt eine individuell vereinbarte Regelung, gelten für Inhouse-Termine folgende Pauschalen:

  • bis 42 Kalendertage vor Beginn: kostenfrei, ausgenommen bereits ausdrücklich freigegebene und nicht stornierbare Dritt- oder Individualisierungskosten;
  • 41 bis 28 Kalendertage vor Beginn: 25 % der vereinbarten Vergütung;
  • 27 bis 14 Kalendertage vor Beginn: 50 % der vereinbarten Vergütung;
  • 13 bis 7 Kalendertage vor Beginn: 75 % der vereinbarten Vergütung;
  • ab 6 Kalendertagen vor Beginn oder bei Nichtbereitstellung der Durchführungsvoraussetzungen: 100 % der vereinbarten Vergütung.

Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung des reservierten Termins werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens. Nicht mehr stornierbare, vorab freigegebene Dritt- und Reisekosten können zusätzlich berechnet werden.

2.11

Einmalige Terminverschiebung

Die DWA kann einer einmaligen Terminverschiebung zustimmen, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ersatztermin verbindlich vereinbart wird und die Durchführung organisatorisch möglich ist. Bereits entstandene oder nicht stornierbare Kosten bleiben zahlbar. Weitere Verschiebungen gelten als Stornierung, sofern nichts anderes vereinbart wird.

2.12

Verspätungen, Unterbrechungen und Annahmeverzug

Beginnt ein Seminar wegen vom Kunden zu vertretender Umstände verspätet oder wird unterbrochen, bleibt das vereinbarte Ende grundsätzlich bestehen. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung und kann zusätzlich vergütet werden. Kann die DWA trotz ordnungsgemäßen Angebots aus kundenseitigen Gründen nicht leisten, gelten die gesetzlichen Regeln zum Annahmeverzug unter Anrechnung ersparter Aufwendungen.

2.13

Änderungswünsche und Zusatzleistungen

Zusätzliche Vorbereitung, Sonderauswertungen, Übersetzungen, kundenspezifische Medien, weitere Trainer, Nachtermine, Einzelcoachings, Prüfungen, Zertifizierungen oder Nachbearbeitungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Die DWA informiert vor Ausführung über absehbare Zusatzkosten.

2.14

Arbeitsergebnisse und Individualunterlagen

An standardisierten DWA-Unterlagen werden Nutzungsrechte nach Modul 1 eingeräumt. An ausdrücklich für den Kunden erstellten Individualunterlagen erhält der Kunde das im Angebot bezeichnete interne Nutzungsrecht. Methoden, Vorlagen, Know-how, Bibliotheken und vorbestehende Bestandteile der DWA verbleiben bei der DWA.

2.15

Kein Weisungs- oder Arbeitsverhältnis

Trainer und Referenten bleiben in der Gestaltung ihrer fachlichen Leistung selbständig und werden nicht in die Arbeitsorganisation des Kunden eingegliedert. Der Kunde ist nicht berechtigt, ihnen arbeitsrechtliche Weisungen zu erteilen. Sicherheits- und Hausordnungsanweisungen des Kunden bleiben unberührt.

2.16

Subunternehmer und Co-Trainer

Die DWA darf geeignete Subunternehmer oder Co-Trainer einsetzen, soweit berechtigte Interessen des Kunden, insbesondere Vertraulichkeit und Datenschutz, gewahrt bleiben. Die DWA bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

2.17

Absage oder Ausfall durch die DWA

Bei Ausfall eines Inhouse-Trainers bemüht sich die DWA vorrangig um einen fachlich geeigneten Ersatz. Ist dies nicht möglich, wird ein Ersatztermin angeboten. Lehnt der Kunde einen zumutbaren Ersatztermin ab oder ist ein Ersatz nicht möglich, werden Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben nach Maßgabe der Haftungsregeln unberührt.

03 Synchrone digitale Durchführung Bedingungen für Live-Online-Seminare Plattform, Technik, Identität, Kamera und Mikrofon, Aufzeichnungsverbot, Störungen, Interaktion und virtuelle Prüfungen.
Hinweis: Die DWA schuldet grundsätzlich den synchronen Live-Termin. Aufzeichnungen oder dauerhaft abrufbare Selbstlernkurse sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.
3.1

Charakter des Live-Online-Seminars

Live-Online-Seminare werden zu festgelegten Zeiten in unmittelbarer, synchroner Kommunikation zwischen Trainer und Teilnehmern durchgeführt. Geschuldet ist die Live-Teilnahme; ein dauerhaft abrufbarer Selbstlernkurs oder eine Aufzeichnung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

Die Angebote sind grundsätzlich als synchrone Live-Veranstaltungen konzipiert. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere bei einer abweichenden tatsächlichen Kursgestaltung, bleiben unberührt.

3.2

Plattform und Zugang

Die Veranstaltung findet über die in der Leistungsbeschreibung oder Einladung genannte Plattform statt, beispielsweise Zoom, Microsoft Teams oder eine vergleichbare Lösung. Der Zugangslink und gegebenenfalls ein Passwort werden an die angegebene Kontaktadresse übermittelt und dürfen nur den angemeldeten Teilnehmern zugänglich gemacht werden.

3.3

Technische Mindestvoraussetzungen

Der Teilnehmer benötigt eine stabile Internetverbindung, ein aktuelles unterstütztes Betriebssystem und Browser beziehungsweise die erforderliche App, Audioausgabe sowie – soweit für Übungen oder Prüfungen angekündigt – Mikrofon und Kamera. Der Teilnehmer prüft Technik und Zugänge rechtzeitig vor Beginn.

Die DWA schuldet keinen allgemeinen IT-Support, keine Einrichtung fremder Geräte und keine Behebung kundenseitiger Netzwerk-, Firewall-, Rechte- oder Sicherheitsprobleme.

3.4

Techniktest und Supportfenster

Soweit ein Techniktest oder Supportfenster angeboten wird, nutzt der Teilnehmer dieses rechtzeitig. Die Nichtnutzung eines angebotenen Tests verlagert keine Verantwortlichkeit für kundenseitige Störungen auf die DWA. Supportanfragen werden im zumutbaren Umfang nach den bekannt gegebenen Kommunikationswegen bearbeitet.

3.5

Identität und persönliche Teilnahme

Zugangsdaten sind personenbezogen beziehungsweise organisationsbezogen und dürfen nicht öffentlich geteilt werden. Die DWA darf bei berechtigtem Anlass eine angemessene Identitätsprüfung verlangen, insbesondere bei Prüfungen, personalisierten Zertifikaten oder Verdacht auf unbefugte Mehrfachnutzung. Die Prüfung erfolgt datensparsam.

3.6

Mikrofon, Kamera und Anzeigename

Die Nutzung von Mikrofon oder Kamera ist nur verpflichtend, wenn sie für angekündigte interaktive Übungen, Identitätsfeststellung, Prüfungen oder Lernziele erforderlich und vor der Buchung oder rechtzeitig vor dem Termin transparent mitgeteilt wurde. Der Anzeigename soll eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. Virtuelle Hintergründe dürfen keine Rechte Dritter verletzen oder den Ablauf stören.

3.7

Verbot von Mitschnitten und Bildschirmaufnahmen

Audio-, Video-, Bildschirm- oder Chatmitschnitte durch Teilnehmer sind ohne ausdrückliche Zustimmung der DWA und aller betroffenen Personen verboten. Dies gilt auch für automatisierte Transkriptions-, Meeting-Bot- und KI-Aufzeichnungsdienste. Gesetzlich zwingende Rechte und ausdrücklich vereinbarte barrierefreie Hilfsmittel bleiben unberührt.

3.8

Aufzeichnungen durch die DWA

Die DWA zeichnet Live-Veranstaltungen grundsätzlich nicht auf, sofern dies nicht vorab ausdrücklich angekündigt und auf eine geeignete Rechtsgrundlage gestützt wird. Eine Aufzeichnung zu Marketingzwecken setzt eine gesonderte freiwillige Einwilligung der erkennbar betroffenen Personen voraus. Bei einer Aufzeichnung zu Dokumentations- oder Wiederholungszwecken werden Umfang, Zugriff, Speicherdauer und Empfängerkreis vorab mitgeteilt.

3.9

Chat, Breakout-Räume und Kollaboration

Chat, Umfragen, Whiteboards, Breakout-Räume und gemeinsame Dokumente dürfen nur veranstaltungsbezogen, rechtmäßig und respektvoll genutzt werden. Teilnehmer dürfen keine personenbezogenen, vertraulichen oder geschützten Informationen ohne Berechtigung einstellen. Inhalte anderer Teilnehmer dürfen nicht außerhalb der Veranstaltung verwendet oder verbreitet werden.

3.10

Störungen auf Seiten des Teilnehmers

Unterbrechungen durch Internetverbindung, Endgerät, Stromversorgung, lokale Software, Firewall, Virenscanner, Unternehmensrichtlinien oder Bedienfehler des Teilnehmers begründen grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch, sofern die DWA die Leistung ordnungsgemäß bereitgestellt hat. Die DWA bemüht sich im Rahmen verfügbarer Mittel um eine Wiedereinwahl oder angemessene Hilfestellung.

3.11

Störungen auf Seiten der DWA oder Plattform

Bei einer von der DWA zu vertretenden erheblichen Störung wird die betroffene Leistung nach Wahl der DWA innerhalb angemessener Zeit fortgesetzt, nachgeholt oder ersetzt. Ist dies nicht möglich oder unzumutbar, erhält der Kunde eine anteilige Erstattung für den ausgefallenen Teil. Kurzzeitige, unerhebliche Unterbrechungen bleiben außer Betracht.

Bei Ausfällen eines Plattformanbieters darf die DWA auf eine technisch und datenschutzrechtlich vertretbare Ersatzplattform wechseln, wenn dies zumutbar ist und die Zugangsdaten rechtzeitig mitgeteilt werden.

3.12

Datensicherheit und Schadsoftware

Teilnehmer dürfen keine Schadsoftware, automatisierten Störmechanismen, unberechtigten Zugriffswerkzeuge oder manipulierten Dateien einsetzen. Sicherheitsvorfälle und versehentlich offengelegte Zugangsdaten sind unverzüglich zu melden. Die DWA darf gefährdete Zugänge vorübergehend sperren und neue Zugangsdaten ausgeben.

3.13

Interaktion, Fragen und Feedback

Fragen, Übungen, Diskussionen und individuelles Feedback können Bestandteil des Live-Seminars sein. Umfang und Intensität richten sich nach Lernziel, Gruppengröße, verfügbarer Zeit und Leistungsbeschreibung. Ein Anspruch auf unbegrenzte Einzelberatung, dauerhafte Nachbetreuung oder Bearbeitung nicht veranstaltungsbezogener Fragen besteht nicht.

3.14

Digitale Begleitmaterialien

Skripte, Checklisten, Arbeitsblätter oder Präsentationen können vor, während oder nach dem Live-Termin bereitgestellt werden. Sie dienen der Vor- oder Nachbereitung und begründen für sich allein keinen Anspruch auf einen asynchronen Lehrgang, persönliche Fernbetreuung oder dauerhafte Plattformverfügbarkeit. Die konkreten Nutzungsrechte ergeben sich aus Modul 4.

3.15

Teilnahmebestätigung und Anwesenheitsnachweis

Die DWA darf für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen und Zertifikaten Login-, Anwesenheits-, Interaktions- oder Prüfungsdaten im erforderlichen Umfang dokumentieren. Automatisierte technische Protokolle sind Indizien; bei plausiblen Abweichungen kann der Teilnehmer eine manuelle Prüfung verlangen.

3.16

Onlineprüfungen

Werden Prüfungen durchgeführt, gelten zusätzlich Modul 7 und die vorab mitgeteilte Prüfungsordnung. Besondere technische oder räumliche Anforderungen, Identitätskontrollen, zulässige Hilfsmittel und Datenschutzinformationen werden vor der Prüfung bekannt gegeben. Eine verdeckte Überwachung findet nicht statt.

3.17

Netiquette und virtuelle Hausordnung

Teilnehmer unterlassen beleidigende, diskriminierende, einschüchternde, werbliche, rechtswidrige oder dauerhaft störende Kommunikation. Die DWA kann Mikrofone stummschalten, Chatrechte begrenzen, Personen in einen Warteraum versetzen oder bei schwerwiegenden Verstößen ausschließen. Vor einem dauerhaften Ausschluss erfolgt grundsätzlich eine Warnung, soweit die Schwere des Verstoßes dies zulässt.

3.18

Internationale Teilnahme

Teilnehmer aus dem Ausland prüfen eigenverantwortlich lokale technische, arbeitsrechtliche, steuerliche, exportkontrollrechtliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Anforderungen. Die DWA schuldet keine länderspezifische Rechtsberatung. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.

04 Seminarbegleitende Inhalte Bedingungen für digitale Begleitmaterialien Zugriff, Nutzungsrechte, KI-Uploads, Plattformverfügbarkeit, Nutzerinhalte, Missbrauchssperren und gesetzliche Rechte bei digitalen Produkten.
4.1

Anwendungsbereich digitaler Begleitmaterialien

Dieses Modul gilt für seminarbegleitende Skripte, Präsentationen, Videos, Audios, Checklisten, Vorlagen, Lernkarten, Aufgaben, Tests und Plattformbereiche, die ergänzend zu Präsenz- oder Live-Online-Seminaren bereitgestellt werden. Ein eigenständiger asynchroner Fernlehrgang wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als solcher vereinbart und rechtlich zulässig angeboten wird.

4.2

Bereitstellung und Zugangszeitraum

Art, Zeitpunkt und Dauer der Bereitstellung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Fehlt eine besondere Angabe, besteht kein Anspruch auf dauerhaften Plattformzugang; herunterladbare Unterlagen können im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts lokal gespeichert werden. Die DWA kann Zugänge nach Ende des angekündigten Zeitraums deaktivieren.

4.3

Persönliche und organisationsbezogene Zugänge

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Organisationszugänge dürfen nur von den vertraglich berechtigten Personen genutzt werden. Der Kunde informiert die DWA über ausgeschiedene oder nicht mehr berechtigte Nutzer, soweit dies für die Zugangssperrung erforderlich ist.

4.4

Nutzungsrecht

Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Teilnehmer ein einfaches, zeitlich auf den Vertragszweck beschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung für eigene Lernzwecke und – bei Unternehmenskunden – zur persönlichen Anwendung im eigenen beruflichen Tätigkeitsbereich. Eine organisationsweite interne Weitergabe ist nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4.5

Unzulässige Nutzungen

Untersagt sind insbesondere Verkauf, Vermietung, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung, Veröffentlichung in Intranets ohne Freigabe, massenhafte Vervielfältigung, Entfernung von Schutzvermerken, Reverse Engineering technischer Schutzmaßnahmen, Nutzung zur Erstellung konkurrierender Schulungsangebote und automatisierte Sammlung der Inhalte.

Das Hochladen geschützter Inhalte in externe generative KI-, Übersetzungs-, Analyse- oder Trainingssysteme ist ohne ausdrückliche Freigabe nicht gestattet, wenn dadurch Inhalte an Dritte übermittelt, dauerhaft gespeichert oder zum Modelltraining verwendet werden können.

4.6

Downloads, Ausdrucke und Sicherungskopien

Downloads und Ausdrucke sind nur im technisch ermöglichten und vertraglich vereinbarten Umfang zulässig. Eine angemessene persönliche Sicherungskopie herunterladbarer Unterlagen ist erlaubt. Nicht bereitgestellte Quelldateien, Präsentationsmaster, Trainerhandbücher, Lösungssammlungen oder Prüfungsdatenbanken sind nicht geschuldet.

4.7

Aktualität und Änderungen

Die DWA erstellt Inhalte nach dem bei Erstellung verfügbaren fachlichen Stand. Bei zeitlich befristeten Begleitmaterialien besteht kein Anspruch auf fortlaufende Aktualisierung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend ist. Fehlerkorrekturen, Sicherheitsanpassungen und didaktische Verbesserungen sind zulässig, sofern der Vertragszweck erhalten bleibt.

4.8

Funktionalität, Kompatibilität und Interoperabilität

Wesentliche technische Anforderungen werden in der Leistungsbeschreibung angegeben. Der Kunde prüft die Kompatibilität seiner Systeme. Eine Funktionsfähigkeit mit nicht unterstützten, veralteten oder besonders restriktiv konfigurierten Systemen wird nicht geschuldet. Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte bleiben gesetzliche Informations- und Mängelrechte unberührt.

4.9

Verfügbarkeit und Wartung

Die DWA bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit, sofern keine Servicequalität ausdrücklich vereinbart ist. Planbare Wartung wird nach Möglichkeit außerhalb typischer Nutzungszeiten durchgeführt. Unerhebliche oder kurzfristige Einschränkungen begründen keine Ansprüche, soweit sie nicht von der DWA zu vertreten sind.

4.10

Plattformwechsel und Datenübertragung

Die DWA darf bei sachlichem Grund die Plattform wechseln, sofern Funktion, Zugriff und Sicherheitsniveau im Wesentlichen erhalten bleiben und der Wechsel für den Kunden zumutbar ist. Über erforderliche Schritte und einen etwaigen Export eigener Inhalte wird rechtzeitig informiert.

4.11

Nutzerinhalte und Rechte Dritter

Soweit Teilnehmer eigene Beiträge, Aufgaben, Dateien oder Kommentare einstellen, räumen sie der DWA die zur Durchführung, Bewertung, technischen Speicherung und Anzeige im Teilnehmerkreis erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein. Der Teilnehmer gewährleistet, dass die Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

4.12

Moderation und Entfernung von Inhalten

Die DWA darf rechtswidrige, sicherheitsgefährdende, sachfremde oder erheblich störende Nutzerinhalte sperren oder entfernen. Soweit möglich, wird der betroffene Nutzer informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Beweissicherungen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

4.13

Datensicherung und Lernfortschritt

Der Teilnehmer sichert herunterladbare eigene Inhalte rechtzeitig. Soweit Lernstände gespeichert werden, erfolgt dies nur im angekündigten Umfang. Nach Vertragsende können Lernstände und Nutzerinhalte nach Ablauf gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungsfristen gelöscht werden. Ein Export wird nur geschuldet, wenn dies angeboten oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

4.14

Sperrung bei Missbrauch

Bei konkretem Verdacht auf Zugangsmissbrauch, unberechtigte Verbreitung oder Sicherheitsgefahr darf die DWA den betroffenen Zugang vorübergehend sperren. Der Kunde wird unverzüglich informiert, soweit dadurch die Untersuchung oder Sicherheit nicht gefährdet wird. Die Sperrung ist auf das erforderliche Maß zu begrenzen und aufzuheben, sobald der Grund entfällt.

4.15

Gewährleistung bei digitalen Produkten

Soweit die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte anwendbar sind, gelten die gesetzlichen Rechte auf vertragsgemäße Bereitstellung, erforderliche Aktualisierungen, Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz. Dieses Modul schränkt zwingende Verbraucherrechte nicht ein.

4.16

Keine dauerhafte persönliche Fernbetreuung

Die Bereitstellung von Unterlagen, Aufgaben oder Selbsttests begründet keinen Anspruch auf unbegrenzte individuelle Korrektur, telefonische Beratung, Chatbetreuung oder dauerhafte Lernerfolgskontrolle. Geschuldet ist nur die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich bezeichnete Betreuung.

05 Weiterbildung für die Belegschaft Bedingungen für die DWA-Seminarflatrate Berechtigter Personenkreis, Bedeutung von „unbegrenzt“, Programm, Kapazitäten, Fair Use, Laufzeit, Kündigung und Zertifikate.
Hinweis: Werbeaussagen wie „gesamte Belegschaft“ und „unbegrenzt“ müssen auf Angebotsseite, Preisunterlagen und Buchungsbestätigung deckungsgleich und transparent erläutert werden.
5.1

Gegenstand und Vertragsgrundlage der Seminarflatrate

Die Seminarflatrate gewährt dem vertraglich berechtigten Unternehmen während der vereinbarten Laufzeit die Möglichkeit, seine berechtigten Beschäftigten ohne zusätzliches reguläres Teilnahmeentgelt zu den ausdrücklich einbezogenen DWA-Veranstaltungen anzumelden. Umfang, Laufzeit, Programm, ausgeschlossene Leistungen und etwaige Sonderbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Flatrate-Leistungsbeschreibung.

5.2

Berechtigte Organisation

Berechtigt ist ausschließlich der im Vertrag bezeichnete Rechtsträger. Verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Franchisenehmer, Kunden, Lieferanten, freie Auftragnehmer oder sonstige Dritte sind nur einbezogen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Übertragung oder Weiterveräußerung der Flatrate ist ausgeschlossen.

5.3

Berechtigter Personenkreis

Soweit mit „gesamter Belegschaft“ geworben oder vereinbart wird, umfasst dies die während der Laufzeit beim berechtigten Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer, Auszubildenden und dual Studierenden. Organmitglieder, Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter oder Praktikanten sind nur einbezogen, wenn die Leistungsbeschreibung dies vorsieht oder die DWA zustimmt.

Die Berechtigung endet mit dem Ausscheiden aus der Organisation oder dem Wegfall der vereinbarten Zuordnung. Der Kunde informiert die DWA, soweit eine Sperrung bestehender Zugänge erforderlich ist.

5.4

Bedeutung von „unbegrenzt“ oder „Flatrate“

„Unbegrenzt“ beziehungsweise „Flatrate“ bedeutet, dass innerhalb der Vertragslaufzeit und des einbezogenen Programms grundsätzlich keine feste Gesamtzahl kostenpflichtiger Einzelbuchungen oder ein reguläres Teilnahmeentgelt pro berechtigtem Teilnehmer anfällt. Nicht gemeint sind unbegrenzt verfügbare Plätze in jedem einzelnen Termin, unbegrenzte gleichzeitige Teilnahme, garantierte Durchführung jedes Formats oder die Einbeziehung ausdrücklich ausgeschlossener Zusatzleistungen.

Kapazitäts-, Anmelde-, Teilnahme- und Fair-Use-Regeln müssen in Angebot und Leistungsbeschreibung transparent dargestellt werden.

5.5

Einbezogenes Seminarprogramm

Einbezogen sind nur die in der jeweils gültigen Flatrate-Leistungsbeschreibung bezeichneten offenen Live-Online-Seminare oder sonstigen Formate. Inhouse-Seminare, Einzelcoachings, individuelle Beratungen, externe Prüfungsgebühren, Zertifizierungen Dritter, Reisen, Übernachtungen, Verpflegung, Spezialveranstaltungen und gesondert gekennzeichnete Premiumformate sind nicht enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.6

Anmeldung und Bestätigung

Die Teilnahme an einem konkreten Termin setzt eine ordnungsgemäße Anmeldung und ausdrückliche Teilnahmebestätigung der DWA voraus. Eine unverbindliche Vormerkung begründet keinen Platzanspruch. Der Kunde benennt eine zentrale Kontaktperson oder nutzt das vereinbarte Buchungssystem.

5.7

Kapazitäten, Wartelisten und Auswahl

Plätze werden nach transparenten organisatorischen Kriterien vergeben, grundsätzlich nach Eingang der vollständigen Anmeldung. Bei Überbuchung kann eine Warteliste geführt oder ein Ersatztermin angeboten werden. Die DWA darf sachgerechte Höchstzahlen pro Unternehmen und Termin festlegen, wenn dies zur fairen Verteilung oder didaktischen Qualität erforderlich und vor der Buchung des konkreten Termins erkennbar ist.

5.8

Kein Anspruch auf bestimmten Termin oder Trainer

Die Flatrate begründet keinen Anspruch auf Durchführung eines bestimmten Seminars zu einem bestimmten Zeitpunkt, an einem bestimmten Ort oder durch einen bestimmten Trainer. Ein Anspruch entsteht erst mit Bestätigung des konkreten Termins. Die DWA stellt während der Laufzeit ein dem Vertragszweck entsprechendes Programm bereit.

5.9

Programmentwicklung

Die DWA darf Themen, Termine, Referenten und Formate sachlich angemessen weiterentwickeln, ergänzen oder ersetzen. Der Gesamtcharakter und wirtschaftliche Kern der vereinbarten Flatrate müssen erhalten bleiben. Bei einer wesentlichen, nicht nur vorübergehenden Verringerung des vereinbarten Leistungsumfangs erhält der Kunde nach erfolgloser Abhilfe eine angemessene Anpassung oder ein außerordentliches Kündigungsrecht.

5.10

Teilnahmevoraussetzungen

Für einzelne Veranstaltungen können fachliche, sprachliche, technische oder organisatorische Voraussetzungen gelten. Die Flatrate hebt diese Voraussetzungen nicht auf. Prüfungen, Zertifikate oder Spezialmodule können zusätzliche Bedingungen enthalten.

5.11

Ersatzpersonen und interne Umbesetzung

Bis zum Beginn eines Termins kann das Unternehmen eine andere berechtigte Person benennen, sofern dies organisatorisch möglich ist und Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Personalisierte Prüfungsanmeldungen, Lizenzen oder externe Gebühren können von der Umbesetzung ausgenommen sein.

5.12

Absage durch Teilnehmer und Nichterscheinen

Bestätigte Plätze sind unverzüglich freizugeben, wenn eine Teilnahme nicht möglich ist. Bei wiederholtem unentschuldigtem Nichterscheinen oder sehr kurzfristigen Absagen darf die DWA nach vorheriger Warnung angemessene organisatorische Maßnahmen treffen, insbesondere eine zeitlich befristete Nachrangigkeit oder vorübergehende Buchungsbeschränkung für die verursachende Person.

Eine gesonderte No-Show-Gebühr wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot transparent beziffert wurde und dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet ist.

5.13

Missbrauch und Weitergabe

Unzulässig sind insbesondere öffentliche Weitergabe von Buchungslinks, Anmeldung nicht berechtigter Personen, Weiterverkauf von Plätzen, massenhafte Scheinbuchungen, Nutzung durch andere Rechtsträger oder Weitergabe geschützter Unterlagen. Bei Missbrauch kann die DWA nach Anhörung einzelne Zugänge sperren und bei erheblicher oder wiederholter Verletzung aus wichtigem Grund kündigen.

5.14

Laufzeit

Die Laufzeit beginnt und endet zu den in der Auftragsbestätigung genannten Daten. Ist die Flatrate Bestandteil eines Siegel-, Lizenz- oder Marketingpakets, entspricht ihre Laufzeit der ausdrücklich bezeichneten Paket- oder Siegelgültigkeit. Sie endet ohne automatische Verlängerung, sofern eine Verlängerung nicht ausdrücklich vereinbart wird.

5.15

Automatische Verlängerung und Verbraucher

Eine automatische Verlängerung muss transparent in Angebot und Bestellprozess vereinbart werden. Bei Verbraucherverträgen gelten die zwingenden gesetzlichen Laufzeit- und Kündigungsvorgaben. Soweit ein online abschließbarer Verbrauchervertrag ein Dauerschuldverhältnis begründet, stellt die DWA die gesetzlich erforderliche elektronische Kündigungsmöglichkeit bereit.

5.16

Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Befristete Flatrates sind während der Mindestlaufzeit nur ordentlich kündbar, wenn dies vereinbart ist. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Vor einer Kündigung wegen behebbarer Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine angemessene Abhilfefrist oder Abmahnung erforderlich.

5.17

Folgen der Vertragsbeendigung

Mit Vertragsende entfallen nicht bereits separat bestätigte Ansprüche nur, wenn dies im Angebot transparent geregelt ist; andernfalls bleiben vor Vertragsende verbindlich bestätigte Termine bestehen, soweit nicht ein wichtiger Kündigungsgrund entgegensteht. Zugänge und Buchungsrechte können zum Vertragsende deaktiviert werden. Bereits entstandene Zahlungs-, Vertraulichkeits- und Schutzrechtsansprüche bleiben bestehen.

5.18

Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate

Ob Teilnahmebescheinigungen, DWA-Zertifikate oder Prüfungszertifikate im Flatrateumfang enthalten sind, ergibt sich aus der jeweiligen Seminarbeschreibung. Externe Prüfungs- und Zertifizierungsgebühren sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich genannt werden. Modul 7 gilt ergänzend.

5.19

Datenschutz bei Unternehmensbuchungen

Der Kunde darf Teilnehmerdaten nur übermitteln, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage besteht und die betroffenen Personen ordnungsgemäß informiert wurden. Die DWA verwendet die Daten zur Buchung, Durchführung, Kommunikation, Dokumentation und Zertifikatserstellung. Rollen und Verantwortlichkeiten richten sich nach der tatsächlichen Verarbeitung; eine Auftragsverarbeitung wird nur vereinbart, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

5.20

Preisbestandteile und Pakettrennung

Ist die Flatrate Bestandteil eines Gesamtpakets, werden Leistungsbestandteile, Laufzeit und Gesamtpreis im Angebot nachvollziehbar beschrieben. Die Aufnahme in ein Ranking, eine Auszeichnung, eine Siegel- oder Medienlizenz und die Bildungsleistungen sind rechtlich und wirtschaftlich so zu dokumentieren, dass Leistungsumfang und Gegenleistung klar erkennbar bleiben.

06 Privatbuchungen und Onlineabschluss Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung Gesamtpreise, Vertragsbestätigung, 14-tägiges Widerrufsrecht, vorzeitiger Leistungsbeginn, elektronische Widerrufsfunktion und Kündigungsbutton.
Hinweis: Alle Platzhalter dieses Moduls müssen ersetzt werden. Die elektronische Widerrufsfunktion ist eine technische Website-Funktion und wird nicht allein durch diesen Text erfüllt.
6.1

Anwendungsbereich für Verbraucher

Dieses Modul gilt ausschließlich, wenn der Kunde Verbraucher ist. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Vertragliche Stornierungsrechte nach anderen Modulen bleiben unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht bestehen.

6.2

Vorvertragliche Verbraucherinformationen

Vor Abgabe der Bestellung informiert die DWA klar und verständlich insbesondere über Identität und Kontakt, wesentliche Leistungsmerkmale, Gesamtpreis, zusätzliche Kosten, Zahlungs- und Leistungsbedingungen, Laufzeit, Kündigung, technische Voraussetzungen, Beschwerdeverfahren, gesetzliche Mängelrechte und das Widerrufsrecht. Bei einem zahlungspflichtigen Onlineabschluss wird die Bestellschaltfläche eindeutig gekennzeichnet.

6.3

Vertragsbestätigung

Nach Vertragsschluss erhält der Verbraucher innerhalb angemessener Frist, spätestens vor Beginn der Dienstleistung, eine Bestätigung des Vertrags einschließlich der erforderlichen Verbraucherinformationen und der einbezogenen Bedingungen auf einem dauerhaften Datenträger.

6.4

Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Deutsche Wirtschaftsakademie, Kolonnenstr. 8, 10827 Berlin, Telefon 0176/8498 2994, E-Mail info@deutsche-wirtschaftsakademie.de – mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist nicht vorgeschrieben.

Sie können den Widerruf außerdem über unsere elektronische Widerrufsfunktion unter https://deutsche-wirtschaftsakademie.de/widerruf erklären. Bei Nutzung der Funktion erhalten Sie unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit des Widerrufs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.

6.5

Widerrufsbelehrung – Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen für den widerrufenen Vertrag erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Wegen der Rückzahlung werden keine Entgelte berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass eine Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie bei einem Widerruf einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

6.6

Vorzeitiger Beginn und Erlöschen bei Dienstleistungen

Soll ein Seminar oder eine sonstige Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holt die DWA die gesetzlich erforderliche ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers ein. Bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag erlischt das Widerrufsrecht erst mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich dem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.

6.7

Digitale Inhalte als gesonderte Leistung

Werden ausnahmsweise nicht auf einem körperlichen Datenträger befindliche digitale Inhalte als eigenständige entgeltliche Leistung bereitgestellt, kann das Widerrufsrecht mit Beginn der Bereitstellung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen. Hierzu gehören insbesondere ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn, Bestätigung der Kenntnis vom Rechtsverlust und eine ordnungsgemäße Vertragsbestätigung. Reine seminarbegleitende Unterlagen werden rechtlich nach dem konkreten Vertrag eingeordnet.

6.8

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden und an uns zurücksenden:

An: Deutsche Wirtschaftsakademie, Kolonnenstr. 8, 10827 Berlin, E-Mail info@deutsche-wirtschaftsakademie.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ______________________________________________

Bestellt am (*): ____________________    Veranstaltung/Vertragsnummer: ____________________

Name des/der Verbraucher(s): ______________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________________________

Datum: ____________________    Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

6.9

Elektronische Widerrufsfunktion

Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, stellt die DWA während der laufenden Widerrufsfrist eine ständig verfügbare, hervorgehoben platzierte und leicht zugängliche Funktion „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichbedeutende eindeutige Formulierung bereit. Die abschließende Bestätigung ist mit „Widerruf bestätigen“ oder gleichbedeutend beschriftet.

6.10

Kündigungsbutton bei Dauerschuldverhältnissen

Soweit Verbrauchern über die Website der Abschluss eines entgeltlichen Dauerschuldverhältnisses ermöglicht wird, stellt die DWA eine ständig verfügbare, unmittelbar und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche sowie Bestätigungsseite nach den gesetzlichen Anforderungen bereit. Die Kündigungsseite ist unter https://deutsche-wirtschaftsakademie.de/kuendigung erreichbar.

6.11

Gesamtpreise

Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger zwingender Preisbestandteile. Zusätzliche Kosten, die vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können, werden vor der Bestellung beziffert.

6.12

Beschwerdemanagement

Beschwerden können an info@deutsche-wirtschaftsakademie.de oder die Anbieteranschrift gerichtet werden. Die DWA bestätigt den Eingang innerhalb angemessener Zeit, prüft den Sachverhalt und informiert über das Ergebnis oder erforderliche weitere Schritte. Gesetzliche Rechte und Fristen werden hierdurch nicht berührt.

6.13

Verbraucherstreitbeilegung

{{VSBG_STATUS_TEXT}}

Sofern die DWA gesetzlich oder vertraglich zur Teilnahme an einem Verfahren vor einer bestimmten Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet ist, werden Name, Anschrift und Website der zuständigen Stelle an dieser Stelle ergänzt.

6.14

Zwingender Verbraucherschutz

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstandsvereinbarungen gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit gesetzlich zulässig.

07 Teilnahme- und Leistungsnachweise Prüfungs-, Zertifikats- und Bescheinigungsbedingungen Abgrenzung der Nachweise, Prüfungszulassung, Identität, Hilfsmittel, Täuschung, Bewertung, Einsicht, Wiederholung und Nachteilsausgleich.
7.1

Arten von Nachweisen

Die DWA unterscheidet zwischen Teilnahmebescheinigung, Leistungszertifikat, Prüfungszertifikat und gegebenenfalls externem Zertifikat. Eine Teilnahmebescheinigung bestätigt grundsätzlich nur Teilnahme beziehungsweise dokumentierte Anwesenheit. Ein Leistungs- oder Prüfungszertifikat setzt die in der Leistungsbeschreibung oder Prüfungsordnung genannten Anforderungen voraus.

7.2

Keine staatliche oder berufsrechtliche Anerkennung ohne ausdrückliche Angabe

DWA-Bescheinigungen und interne Zertifikate sind keine staatlich anerkannten Berufsabschlüsse, Hochschulgrade, Kammerabschlüsse, behördlichen Zulassungen oder Berufsausübungsberechtigungen, sofern dies nicht ausdrücklich und nachprüfbar angegeben wird. Die Anerkennung durch Arbeitgeber, Behörden, Kammern, Verbände oder Dritte wird nicht garantiert.

7.3

Voraussetzungen für Teilnahmebescheinigungen

Voraussetzungen können insbesondere vollständige Anmeldung, Identitätszuordnung, Erreichen einer Mindestanwesenheit, aktive Teilnahme, Bearbeitung definierter Übungen und Einhaltung der Veranstaltungsregeln sein. Die konkrete Mindestanwesenheit wird vor dem Termin oder in der Leistungsbeschreibung angegeben.

7.4

Prüfungszulassung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer die in der Prüfungsbeschreibung genannten fachlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen erfüllt, erforderliche Entgelte bezahlt und gegebenenfalls die geforderte Teilnahme oder Vorleistung nachweist. Die DWA kann Nachweise in angemessener Form verlangen.

7.5

Prüfungsformat und Prüfungsordnung

Prüfungen können schriftlich, mündlich, praktisch, digital, als Präsentation, Fallstudie, Rollenspiel, Projektarbeit, Multiple-Choice-Test oder Kombination durchgeführt werden. Prüfungsdauer, Bewertung, Bestehensgrenze, Hilfsmittel, Identitätsprüfung, Abgabeform und Wiederholungsmöglichkeiten werden vorab in einer Prüfungsbeschreibung oder Prüfungsordnung mitgeteilt.

7.6

Prüfungsidentität und Authentizität

Der Prüfungsteilnehmer muss die Prüfungsleistung persönlich erbringen. Eine angemessene Identitätskontrolle kann mittels Ausweisdokument, personalisiertem Zugang oder vergleichbarer Methode erfolgen. Nicht erforderliche Ausweisdaten werden nicht dauerhaft gespeichert; eine Kopie wird nur gefertigt, wenn eine Rechtsgrundlage besteht und dies vorab mitgeteilt wird.

7.7

Zulässige Hilfsmittel

Zulässige Hilfsmittel ergeben sich aus der Prüfungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich erlaubte Kommunikation, fremde Hilfe, Lösungssammlungen, automatisierte Antwortsysteme, generative KI, verdeckte Aufzeichnungen oder parallele Bearbeitung durch Dritte sind unzulässig. Bei Unsicherheit ist vor Prüfungsbeginn eine Freigabe einzuholen.

7.8

Täuschung, Plagiat und Prüfungsstörung

Bei konkretem Verdacht auf Täuschung, Plagiat, Identitätsmissbrauch, unzulässige Hilfsmittel oder erhebliche Störung darf die Prüfung unterbrochen und der Sachverhalt dokumentiert werden. Vor einer endgültigen Entscheidung erhält der Teilnehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme. Je nach Schwere kann die Leistung ganz oder teilweise als nicht bestanden bewertet oder eine Wiederholung angeordnet werden.

7.9

Bewertung und Prüferentscheidung

Die Bewertung erfolgt nach den vorab mitgeteilten Kriterien durch fachlich geeignete Prüfer. Pädagogische und fachliche Bewertungsspielräume werden sachgerecht ausgeübt. Rechen-, Übertragungs- und offensichtliche Bewertungsfehler werden korrigiert. Ein Anspruch auf eine bestimmte Note oder das Bestehen besteht nicht.

7.10

Mitteilung des Ergebnisses

Ergebnisse werden innerhalb der angekündigten oder einer angemessenen Frist über einen geeigneten vertraulichen Kommunikationsweg mitgeteilt. Ergebnisse anderer Teilnehmer werden nicht offengelegt. Bei Gruppenarbeiten kann eine Gruppen- und/oder Individualbewertung erfolgen, wenn dies vorab bekannt gegeben wurde.

7.11

Einsicht und Überprüfung

Der Teilnehmer kann innerhalb von vier Wochen nach Ergebnisbekanntgabe eine nachvollziehbare Überprüfung offensichtlicher Bewertungs- oder Verfahrensfehler in Textform beantragen, sofern keine abweichende Prüfungsordnung gilt. Ein Anspruch auf Herausgabe geschützter Prüfungsdatenbanken, Musterlösungen oder Aufgaben zur freien Vervielfältigung besteht nicht. Angemessene Einsicht wird ermöglicht, soweit Prüfungsintegrität und Rechte Dritter gewahrt bleiben.

7.12

Wiederholungsprüfungen

Anzahl, Frist, Format und Gebühren einer Wiederholungsprüfung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Fehlt eine Regelung, besteht kein automatischer Anspruch auf eine kostenlose Wiederholung; die DWA bietet nach Möglichkeit einen Wiederholungstermin zu den vorab mitgeteilten Konditionen an. Gesetzliche Rechte bei einer mangelhaften Prüfungsdurchführung bleiben unberührt.

7.13

Rücktritt, Krankheit und Versäumnis

Kann ein Teilnehmer aus wichtigem, nicht von ihm zu vertretendem Grund nicht teilnehmen oder die Prüfung nicht beenden, ist der Grund unverzüglich mitzuteilen und auf angemessenes Verlangen nachzuweisen. Die DWA entscheidet nach der Prüfungsordnung über einen Ersatztermin. Bei unentschuldigtem Versäumnis kann die Prüfung als nicht angetreten oder nicht bestanden gelten, wenn dies vorab transparent geregelt wurde.

7.14

Nachteilsausgleich und Barrierefreiheit

Teilnehmer mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder vergleichbarem Bedarf können rechtzeitig einen angemessenen Nachteilsausgleich beantragen. Die DWA kann geeignete Nachweise verlangen. Der Nachteilsausgleich darf Prüfungsziel und Bewertungsmaßstab nicht verändern, sondern soll behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen.

7.15

Onlineprüfung und technische Ausfälle

Bei Onlineprüfungen gelten die angekündigten technischen Anforderungen. Ein vom Teilnehmer zu vertretender Ausfall begründet nicht automatisch einen neuen kostenfreien Termin. Bei einem erheblichen, nicht vom Teilnehmer zu vertretenden technischen Ausfall wird die Prüfung fortgesetzt, wiederholt oder anderweitig sachgerecht abgeschlossen.

7.16

Online-Proctoring

Automatisierte oder personengestützte Fernaufsicht, Raumscans, biometrische Verfahren oder besondere Überwachungssoftware werden nur eingesetzt, wenn dies vorab ausdrücklich beschrieben, erforderlich, datenschutzrechtlich zulässig und mit einer geeigneten Alternative oder Abwägung versehen ist. Eine verdeckte Überwachung findet nicht statt.

7.17

Ausstellung und Form des Zertifikats

Bescheinigungen und Zertifikate können digital oder in Papierform ausgestellt werden. Sie enthalten die zur eindeutigen Zuordnung erforderlichen Angaben, gegebenenfalls Thema, Umfang, Datum, Prüfungsergebnis und Aussteller. Elektronische Signaturen, Verifikationscodes oder Registereinträge können verwendet werden.

7.18

Namensangaben und Korrekturen

Der Teilnehmer prüft Namensschreibweise und sonstige Zertifikatsangaben. Fehler der DWA werden kostenfrei korrigiert. Nachträgliche Änderungen aufgrund vom Teilnehmer falsch mitgeteilter Daten oder Ersatzurkunden können mit einer vorab ausgewiesenen angemessenen Bearbeitungs- und Versandgebühr verbunden sein.

7.19

Widerruf oder Berichtigung eines Zertifikats

Die DWA darf ein Zertifikat berichtigen oder zurücknehmen, wenn es aufgrund nachgewiesener Täuschung, Identitätsmissbrauchs, eines wesentlichen Verwaltungsfehlers oder objektiv falscher Angaben erteilt wurde. Der Betroffene wird vorher angehört, soweit nicht dringende Gründe entgegenstehen. Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit werden berücksichtigt.

7.20

Externe Prüfungen und Zertifizierungsstellen

Bei Prüfungen oder Zertifikaten externer Stellen gelten zusätzlich deren Bedingungen, Gebühren, Datenschutzinformationen und Prüfungsordnungen. Die DWA haftet für eigene Vermittlungs- oder Organisationspflichten, nicht jedoch für unabhängige fachliche Entscheidungen der externen Stelle, soweit gesetzlich zulässig.

7.21

Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen

Prüfungsunterlagen und Bewertungsdaten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für Ergebnisnachweise, Überprüfungen, gesetzliche Pflichten oder berechtigte Verteidigungsinteressen erforderlich ist. Die konkrete Dauer kann in der Prüfungsordnung oder Datenschutzerklärung ausgewiesen werden.

7.22

Keine Garantie beruflicher Verwertbarkeit

Die DWA übernimmt keine Garantie, dass ein Zertifikat zu einer Beförderung, Einstellung, Gehaltserhöhung, Zulassung, Anerkennung, Förderfähigkeit oder sonstigen beruflichen Folge führt. Maßgeblich sind die Entscheidungen des jeweiligen Arbeitgebers, der Behörde oder sonstigen Stelle.

08 Datenschutz, Haftung und Recht Datenschutz-, Kommunikations- und Schlussbestimmungen Datenverarbeitung, Vertraulichkeit, Haftung, höhere Gewalt, Drittanbieter, AGB-Änderungen, Rechtswahl und Gerichtsstand.
8.1

Datenschutz

Die DWA verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer, Betroffenenrechten und gegebenenfalls Drittlandübermittlungen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://deutsche-wirtschaftsakademie.de/datenschutz sowie aus veranstaltungs- oder plattformspezifischen Hinweisen.

8.2

Teilnehmerdaten durch Unternehmenskunden

Übermittelt ein Unternehmenskunde Daten seiner Beschäftigten oder sonstiger Teilnehmer, stellt er sicher, dass die Übermittlung rechtmäßig ist und die Betroffenen die erforderlichen Informationen erhalten. Die DWA verarbeitet die Daten für Anmeldung, Durchführung, Kommunikation, Zugang, Anwesenheitsnachweis, Abrechnung und Zertifikate.

8.3

Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit

Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung wird geschlossen, wenn die DWA personenbezogene Daten tatsächlich weisungsgebunden im Auftrag des Kunden verarbeitet. Eigenständige Bildungs-, Vertrags-, Prüfungs- und Zertifizierungsentscheidungen erfolgen regelmäßig in eigener Verantwortlichkeit. Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich nach dem tatsächlichen Prozess und nicht allein nach der Vertragsbezeichnung.

8.4

Marketing, Fotos und Referenzen

Namen, Logos, Aussagen, Fotos, Videoaufnahmen oder Projektinformationen werden nur mit geeigneter Rechtsgrundlage als Referenz oder für Marketing verwendet. Eine erforderliche Einwilligung ist freiwillig und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits rechtmäßig hergestellte Druckwerke müssen nur im Rahmen des Zumutbaren zurückgerufen werden.

8.5

Kommunikation

Vertragsbezogene Mitteilungen dürfen per E-Mail an die zuletzt angegebene Adresse erfolgen. Der Kunde hält Kontaktdaten aktuell und prüft Spam- und Sicherheitseinstellungen. Rechtsnachteile aus veralteten Daten trägt der Kunde nur, soweit er die Änderung schuldhaft nicht mitgeteilt hat und dies für den Nachteil ursächlich war.

8.6

Textform

Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, soweit Gesetz oder Individualvereinbarung keine strengere Form verlangen. Individuell ausgehandelte Abreden bleiben unabhängig von dieser Klausel wirksam.

8.7

Vertraulichkeit in Gruppenformaten

Teilnehmer behandeln persönliche Erfahrungen, interne Unternehmensinformationen und nicht öffentliche Inhalte anderer Teilnehmer vertraulich. Die DWA kann eine absolute Vertraulichkeit zwischen Teilnehmern technisch und rechtlich nicht garantieren; Teilnehmer sollen daher nur Informationen offenlegen, deren Besprechung im Teilnehmerkreis verantwortbar ist.

8.8

Werbung und Direktansprache unter Teilnehmern

Unaufgeforderte Massenwerbung, systematische Akquise, Abwerbung, Spam oder Sammlung von Teilnehmerkontaktdaten ist untersagt. Ein fachlicher Austausch und freiwilliges Networking bleiben zulässig. Datenschutz- und Wettbewerbsrecht sind einzuhalten.

8.9

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Leistungsstörungsrechte. Die DWA darf innerhalb angemessener Frist nacherfüllen, sofern dies gesetzlich vorgesehen und für den Kunden zumutbar ist. Gesetzliche Rechte auf Minderung, Rücktritt, Vertragsbeendigung oder Schadensersatz bleiben bestehen.

8.10

Haftung

Die DWA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien und in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftungsregeln gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Trainer, Referenten und Erfüllungsgehilfen der DWA.

8.11

Verlust von Daten und kundenseitige Sicherung

Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre. Diese Begrenzung gilt nicht bei zwingender Haftung oder soweit die DWA ausdrücklich eine Datensicherung übernommen hat.

8.12

Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturereignisse, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, erhebliche Verkehrs- oder Energieausfälle, Krieg, Unruhen, Cyberangriffe auf Dritte oder flächendeckende Telekommunikationsstörungen, soweit sie das Ereignis nicht zu vertreten hat.

Die Parteien informieren sich unverzüglich und wirken an einer zumutbaren Ersatzlösung mit. Dauert die Behinderung so lange an, dass Festhalten am Vertrag unzumutbar wird, können beide Parteien die betroffene Leistung kündigen; bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

8.13

Drittanbieter und externe Links

Soweit Plattformen, Hotels, Tagungsstätten, Zahlungsdienstleister, Versanddienste oder externe Zertifizierungsstellen eingesetzt werden, bleiben deren eigenständige Leistungen und Bedingungen unberührt. Die DWA wählt erforderliche Dienstleister sorgfältig aus und haftet für eigenes Auswahl- und Organisationsverschulden nach den gesetzlichen Regeln. Für lediglich informatorisch verlinkte fremde Inhalte übernimmt die DWA keine Verantwortung, soweit sie sich diese nicht zu eigen macht.

8.14

Änderungen dieser AGB

Neue AGB gelten für künftige Verträge ab wirksamer Einbeziehung. Für laufende Dauerschuldverhältnisse werden Änderungen nur vorgenommen, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung, Sicherheitsanforderung oder notwendige technische Anpassung, und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht unangemessen zulasten des Kunden verschoben wird.

Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Soweit eine Zustimmung erforderlich ist, werden sie erst nach Zustimmung wirksam. Bei einer für den Kunden nachteiligen wesentlichen Änderung erhält er ein angemessenes Sonderkündigungsrecht, soweit nicht bereits ein gesetzliches Recht besteht.

8.15

Abtretung und Vertragsübertragung

Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden bedarf nur dann der Zustimmung der DWA, wenn ein berechtigtes Interesse an der Beschränkung besteht; § 354a HGB und zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Die DWA darf den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen, wenn dessen Leistungsfähigkeit gesichert ist und dem Kunden hieraus keine unzumutbaren Nachteile entstehen.

8.16

Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

8.17

Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand {{GERICHTSSTAND_ORT}}. Die DWA bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

8.18

Salvatorische Behandlung

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam, undurchführbar oder nicht einbezogen sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, soweit das Festhalten nicht unzumutbar ist. An die Stelle der betroffenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine geltungserhaltende Reduktion zulasten des Kunden ist nicht beabsichtigt.

8.19

Keine stillschweigende Rechtsaufgabe

Unterlässt eine Partei vorübergehend die Durchsetzung eines Rechts, liegt darin kein Verzicht für die Zukunft. Ein Verzicht oder Vergleich bedarf einer eindeutigen Erklärung. Gesetzliche Verjährungs- und Ausschlussfristen bleiben unberührt.

8.20

Stand und redaktionelle Prüfung

Stand dieser Bedingungen: 05.08.2026. Die DWA überprüft die Bedingungen bei wesentlichen Änderungen des Angebots, des Buchungsprozesses oder der Rechtslage. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung.