Jedes Unternehmen ist so gut wie die Qualität, das Wissen und die Motivation seiner Mitarbeiter.
Der Markt und seine Umwelt sind heute von einem ständigen technologischen und wirtschaftlichen Wandel geprägt.
Das Wissen ist ständig up-to-date zu halten, damit das Unternehmen mit jeder Entwicklung Schritt halten und darüberhinaus ein Wettbewerbsvorteil erzielt werden kann.
Mit unserem Bildungskonzept tragen wir mit qualifizierten Trainern/innen dazu bei, mit Ihnen Ihre unternehmerischen Ziele der Zukunft zu erreichen.
So ist es unser Bestreben, dass Sie sich und Ihr Unternehmen anhand Ihrer Ziele weiterentwickeln können.
Viel Spaß und Erfolg !
1. Anmeldebestätigung
Sie erhalten sofort nach Eingang Ihrer Anmeldung von uns eine schriftliche Bestätigung. 4 Wochen vor Beginn des Seminars gehen Ihnen die Rechnung und ggf. ein Prospekt des Tagungshotels mit Anreiseskizze zu. Wir behalten uns vor, das Seminar bis 3 Wochen vor Beginn aus wichtigem Grund zu stornieren. In diesem Fall sind wir nur zur Erstattung bereits gezahlter Seminargebühren verpflichtet.
2. Leistungen
Unsere Leistungen umfassen die Durchführung des Seminars laut Beschreibung einschließlich Mittagessen und 2 Kaffeepausen pro Seminartag sowie eine Arbeitsunterlage.
3. Unterkunft
Wir bitten Sie, notwendige Hotelreservierungen selbst vorzunehmen. Auf Wunsch informieren wir Sie gern über Unterkunftsmöglichkeiten.
4. Stornierung der Anmeldung
Sollten Sie nicht am Seminar teilnehmen können, so entstehen Ihnen keine Kosten, wenn wir spätestens 4 Wochen vor Beginn des Seminars eine schriftliche Abmeldung von Ihnen erhalten. Geht uns Ihre schriftliche Abmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Seminars zu, müssen wir Ihnen eine Stornierungsgebühr von 100 EUR berechnen. Bei späterer Abmeldung ist die volle Seminargebühr fällig. Es steht Ihnen jedoch frei, einen Ersatzteilnehmer in das Seminar zu entsenden.
5. Zahlung
Die Höhe der Seminargebühr entnehmen Sie bitte der Seminarbeschreibung. Sie ist vor Beginn des Seminars auf unser Konto Nr. 105 092 472 bei der Sparkasse Münsterland Ost (BLZ 440 501 50) zu überweisen.
6. Teilnehmerzahl
Zur effizienten Durchführung des Seminars und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer begrenzt. Die jeweilige Teilnehmerzahl entnehmen Sie bitte der Seminarausschreibung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei uns berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen daher eine frühzeitige Anmeldung.
7. Änderungen
Die Deutsche Wirtschaftsakademie behält sich vor, Seminarinhalte im Interesse der Teilnehmergruppe zu ändern.
Für den Fall, dass die Deutsche Wirtschaftsakademie das Seminar kurzfristig aus wichtigem Grund absagen muss (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Referenten), werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge erstattet. Andere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen über E-Learning
§ 1 Teilnahme am E-Learning
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin nimmt an dem vom Veranstalter durchgeführten E-Learning Kurs teil.
§ 2 Kursumfang
Der E-Learning Kurs besteht aus einer Selbstlernphase, sowie aus einer unten beschriebenen Trainerbetreuung.
1. Die Selbstlernphase dient der eigenständigen Erarbeitung des Unterrichtsstoffes. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erhält in seine Lehreinheiten zur Bearbeitung im Mitgliederbereich oder per E-Mail zugesandt. Als Bearbeitungszeit sind pro Lehreinheit 6 bis 8 Stunden vorgesehen. Zu den in jeder Lehreinheit enthaltenen Kontrollfragen erarbeitet der Teilnehmer / die Teilnehmerin innerhalb der Bearbeitungszeit eigenständig eine Lösung.
§ 3 Betreuung
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin wird während des gesamten Fernlehrgangs von sachkundigen und geeigneten Dozenten betreut. Die Betreuung umfasst:
– Beantwortung von Verständnisfragen zum Inhalt der Lehreinheiten, die schriftlich, im Forum oder per E-Mail an den Veranstalter zu richten sind.
Der Veranstalter ist dem Teilnehmer / der Teilnehmerin ferner bei der Behebung von Schwierigkeiten behilflich, die sich durch den Einsatz elektronischer Medien im Zusammenhang mit diesem Lehrgang ergeben. Diese Hilfe ist auf die Leistungen begrenzt, die der Veranstalter auf Grund der bei ihm vorhandenen Sachkenntnis in zumutbarer Weise erbringen kann. Ein Rechtsanspruch auf Schulung in der Handhabung bestimmter Hard- oder Software oder auf Behebung bestimmter, damit zusammenhängender Fehler besteht nicht.
§ 4 Durchführung des FE-Learning Kurses
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stellt einen PC mit Internetanschluss bereit, der den folgenden Mindestanforderungen genügt: … . Er / sie sorgt dafür, dass dieser Mindeststandard während des Lehrgangs aufrecht erhalten bleibt und bei eventuellen Störungen unverzüglich wiederhergestellt wird.
Der Veranstalter sorgt dafür, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind, in angemessener Weise vermittelt werden. Er stellt sicher, dass auf seiner Seite die nötigen technischen Voraussetzungen für den elektronischen Datenaustausch gegeben sind.
Der Veranstalter stellt Lehrpersonal und die Lernmittel. Er stellt dem Teilnehmer / der Teilnehmerin die notwendige Software zur Verfügung. Sonstige Software und Bücher sind vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin auf eigene Rechnung anzuschaffen. Zusätzliche Kosten für die Nutzung von Fernkommunikationseinrichtungen über die normalen Gebühren hinaus entstehen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin nicht.
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin nimmt regelmäßig am Unterricht teil und bemüht sich, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben.
§ 5 Vergütung
Für die Teilnahme an der Maßnahme und für die sonstigen in diesem Vertrag vorgesehenen Leistungen zahlt der Teilnehmer die in den einzelnen Seminarbeschreibungen angegebene Vergütung. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung besteht unabhängig davon, ob im Zusammenhang mit der Maßnahme Zahlungen durch Dritte geleistet werden.
§ 7 Vorzeitige Vertragsbeendigung
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.
Die Maßnahme kann von beiden Seiten fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Kündigung muss in schriftlicher Form erklärt werden. Im Falle der Kündigung zahlt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Vergütung nach § 5 dieses Vertrages für den Zeitraum bis zur Vertragsbeendigung.
§ 8 Schlussklauseln
Die Teilnehmerangaben werden für interne Zwecke gespeichert.
Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Sollte eine solche nicht bestehen, werden sich die Vertragsparteien auf eine für beide Seiten angemessene Regelung einigen.
Widerrufsrecht:
Unabhängig von den in diesem Vertrag genannten Kündigungsmöglichkeiten hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin das Recht, diesen Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Zugang zum System erfolgen; die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genügt.
Der Widerruf ist an die folgende Anschrift zu richten:
Deutsche Wirtschaftsgruppe (DWG)
Kolonnenstr. 8
10827 Berlin
Er muss schriftlich erklärt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Im Falle eines frist- und formgerechten Widerspruchs ist der Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
Die Deutsche Wirtschaftsakademie ® hat sich auf wissenschaftlich konzipierte und geprüfte Methoden spezialisiert. Die Bedürfnisse unserer Kunden leiten unsere Konzeption. Wir analysieren im Vorfeld d ausführlich Ihre Anforderungen und individuellen Schulungserfordernisse.
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